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Über mich

Boris Maskow

 

 

 

 

 

 

Vita:

- Studium der Rechtswissenschaften in und Münster

- Rechtsanwalt

- Dreimaliger deutscher Finalist im "Concours Européen des Ambassadeurs du  "

- Deutscher -Botschafter des Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne

- Bester deutscher Ausbilder für Champagner-Weine

- Inthronisiert als Chevalier de l'

- Sachverständiger Prüfer in der Qualitätswein- und Qualitätsschaumweinprüfung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

- Cognac Educator Gold Diploma des BNIC – Bureau National Interprofessionnel du Cognac

 

sparkling-online:

Gegründet 1999. Champagnerblog. Neben umfangreichen Verkostungsnotizen biete ich Champagnerverkostungen für Privatiers, Messen und Firmenveranstaltungen sowie Champagnerschulungen für Profis aus der Tophotellerie und Sternegastronomie in Deutschland und weltweit an. Referenzen u.a.:

 

Unternehmen

  • Allianz Deutschland AG
  • Marlies Möller Beauty Haircare (Beiersdorf/La Prairie)
  • Peek & Cloppenburg KG

Verbände/Vereine/Veranstaltungen

  • Centre Culturel Franco-Allemand/Institut Francais
  • First Phaeton Owners Club (FPOC)
  • Landesmedienball NRW

    Medien:

    • Planet Wissen (BR, SWR, WDR) zur Sendung geht's hier.
    • Sternekoch für einen Tag (WDR)
    • verschiedene Printmedien

     

    Transparenz:

     

    1. Alle von mir beschriebenen Champagner wurden von mir selbst verkostet. Meine Verkostungsnotizen geben unabhängige und persönliche Eindrücke wieder, die im jeweils beschriebenen Verkostungszusammenhang entstanden sind. Die Verkostungsergebnisse sind deshalb nur bedingt reproduzierbar.  

    2. Punkte vergebe ich bei Champagner regelmäßig nicht. In Ausnahmefällen vergebe ich Punkte, wobei ich für Champagner und Schaumweine die gesamte Bandbreite von 0 – 100 Punkten verwende. Ein nach meinem Empfinden durchschnittlich bekommt auf dieser Skala 50 Punkte.

    3. Entgeltliche oder sonstige vertragliche Verpflichtungen gegenüber Erzeugern oder Verbänden bestehen nicht

    4. Bloße Pressemitteilungen werden von mir nicht veröffentlicht. Dasselbe gilt für Verkostungsnotizen der Erzeuger selbst. 

    5. Gastautoren haften für ihre Beiträge selbst.   

    Wein-Glossar




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