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Tag Archives: rheinland-pfalz

Optimierung von Erosionskataster und Eingriffsregelung geht weiter

Im Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach kam der Ausschuss Landwirtschaft und Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zusammen, u.a. um erneut das Thema "Erosionskataster" intensiv zu diskutieren. Für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau machte Gisela Horix deutlich, warum und wie das Erosionskataster erstellt wurde. Mögliche Ausnahmen wurden erörtert; jedoch war der Ausschuss geschlossen der Auffassung, dass die derzeitige Regelung noch nicht praxisreif ist. Die bisher gültige Übergangsregelung sollte daher weiter angewandt werden. Der Ausschuss empfahl dringend, sich in Mainz und Berlin dafür einzusetzen, dass die bisher ermittelnden Grundlagendaten noch nicht zur Anwendung kommen sollten. Die Vertreterin des Ministeriums nahm die Anregungen mit und sicherte zu, sich entsprechend in Ihrem Hause dafür einzusetzen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt diskutierten die Ausschussmitglieder das Thema "Landschaftselemente". Nach den CC-Bestimmungen haben Landwirte in ihren Flächenan­trägen alle Landschaftselemente wie Hecken, Tümpel oder Strauchreihen zu erfassen, die je nach Größe der Elemente förderfähig oder nicht förderfähig sind. Nach Angaben des Landwirt­schaftsministeriums hat sich bei einer EU-Prüfung herausgestellt, dass die Landschaftsele­mente von den Landwirten nicht ausreichend erfasst werden. Mit einer vom Land vorge­nommenen Digitalisierung sollen die festgestellten Mängel nun behoben werden. Der Aus­schuss zeigte sich von der Vorgehensweise sehr überrascht und bemängelte die bis dato nicht vorgenommene Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand. Gisela Horix si­cherte dem Ausschuss zu, dass dies unmittelbar im April im Ministerium erfolgen werde. Man werde sich über eine fachgerechte Umsetzung von Seiten des Ministeriums be­mühen.

Bei dem Tagesordnungspunkt "Wasserwirtschaft" bedankte sich der Ausschussvorsitzende Michael Horper bei dem DLR Bad Kreuznach, das in Person von Dr. Friedhelm Fritsch und Andrea Hanse bei der Sitzung vertreten war. Es ging um die Konkretisierung der Maßnahmen und der Beratung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Das DLR hat mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums Andrea Hanse eingestellt, um für die Bearbeitung eines Beratungsprojek­tes in enger Zusammenarbeit mit Leitbetrieben einen Beitrag dazu zu leisten, die Wasser­rahmenrichtlinie sachgerecht aber auch in Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen Berufs­stand umzusetzen. Damit ist Rheinland-Pfalz eines der ersten Länder, das so konkret in die Beratungsarbeit "Wasserrahmenrichtlinie" einsteigt. Die enge Abstimmung im Vorfeld wurde von den Ausschussmitgliedern ausdrücklich gelobt.

Zum Tagesordnungspunkt "Naturschutz" bat Michael Horper den Ausschuss-Geschäftsführer Ralph Gockel, auf die seit 1. März 2010 gültigen Gesetze einzugehen. Sowohl das Wasser­haushaltsgesetz als auch das Bundesnaturschutzgesetz sind bundesweit neu in Kraft getre­ten, die meisten landesrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz außer Kraft gesetzt wurden.

Beim Wasserhaushaltsgesetz gibt es noch Klärungsbedarf hinsichtlich eines pauschalen Gewässerrandstreifens, wobei aber aus der Abteilung Wasserwirtschaft des Ministeriums bereits eine Klarstellung im Laufe der nächsten Wochen zugesichert wurde.

Für den Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes gibt es insbesondere im Bereich der Ein­griffsregelung einige neue Formulierungen, mit denen zukünftig landwirtschaftliche Aspekte bei Kompensationsmaßnahmen stärker berücksichtigt werden sollen. Der Ausschuss sieht jedoch nach wie vor eine zu starke Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kom­pensationsmaßnahmen. Man erwartet nicht, dass sich an der bisherigen Praxis etwas We­sentliches ändert.

Daher hat der Ausschuss in seiner Sitzung 13 Punkte beschlossen, die über die bisherige Neufassung der Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz zu einer weiteren Optimie­rung beitragen sollen. Einer der Punkte ist die Forderung, Ersatzzahlungen als gleichwertige Kompensation zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzuschreiben. Zweitens sollte, so­weit landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, immer nachgewiesen wer­den, dass es keine alternativen oder geringwertigeren Flächen gibt. Ganz wichtig ist dem Ausschuss, dass auch rotierende Kompensationsmaßnahmen möglich sind, denn damit würde die Integration in landwirtschaftliche Betriebsabläufe wesentlich erleichtert werden. Und auch die dauerhafte Pflege naturschutzsensibler Flächen muss als Kompensations­maßnahme zukünftig konsequent anerkannt werden. Die bisherigen Maßnahmen der Öko­konten werden begrüßt, eine Weiterentwicklung ist durch die Einführung der Ersatzzahlun­gen und die sinnvolle Verwendung dieser Gelder aber notwendig. Dabei ist auch zu berück­sichtigen, dass die Landwirtschaft schon bei der Einbuchung von Flächen in Ökokonten be­teiligt werden muss.

Die gesamten Hinweise für eine weitere Optimierung der Eingriffsrege­lung sind hier abrufbar.

Lutz Heuer, Leiter des Referats Bau und Technik der Landwirtschaftskammer, berichtete über die getroffene Vereinbarung aus der Arbeitsgruppe Fahrsiloanlagen. Ziel der Arbeitsgruppe aus Landwirtschaftskammer, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. und SGD Nord ist es, für die Fahrsiloanlagen ein praxisgerechtes Genehmigungsverfahren einzurich­ten, das den Interessen der Landwirtschaft gerecht wird und gewährleistet, dass funktionsge­rechte Fahrsiloanlagen errichtet werden, die einen ausreichenden Schutz vor Verunreinigun­gen der Gewässer bieten. Die Abstimmung zwischen der Landwirtschaft und der SGD Nord war notwendig geworden, da in der Vergangenheit an die wasserrechtliche Genehmigung von Fahrsiloanlagen unverhältnismäßige hohe Anforderungen gestellt wurden, die in der Praxis nicht umsetzbar waren. Zukünftig sollen mit der Planung und Bauüberwachung fach­kundige Personen beauftragt werden. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz führt eine Liste fachkundiger Personen und stellt Bescheinigungen zum Nachweis der Fachkunde aus. Für Rückfragen stehen die Berater der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.

Quelle: Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Aufruf zur Teilnahme an der Landesprämierung für Wein und Sekt

 

Aufruf zur Teilnahme an der Landesprämierung für Wein und Sekt

14.12.2009 Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-, Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer jährlich, verteilt auf sechs Termine, die Landesprämierung für Wein und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein erzeugen oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft). Anstellungstermin bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der Kammer für die sechs Prüftermine ist jeweils der 15. eines ungeraden Monats, also Januar, März, Mai, Juli, September und November. Es gelten die Bestimmungen der Landesprämierung.

Diese sowie alle Informationen dazu finden sich hier >>> . Auskünfte erteilen die Weinbaumitarbeiter aller Dienststellen >>> . Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in Deutschland, zu dem von über 1.699 Betrieben rund 18.709 Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten vorgestellt werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen und betrieblichen Herkunft den Sachverständigenkommissionen zur Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der Sensorik besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene Personen herangezogen.

 

Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet. Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb der Besten Siegerwein des Jahres zu werden.

 

Die Ergebnisse der Landesprämierung werden in Prämierungsverzeichnissen veröffentlicht. Außerdem stellt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz seit dem 7. Dezember 2009 mit dem neuen Internetportal unter  www.praemierung-rlp.de ein Navigationsin­strument zur Verfügung, das den weininteres­sierten Nutzer der Plattform direkt zu den erfolgreichen Weinen der Landesprämierung und ihren Erzeugern führt.

Rebveredelung und Schädlingsbekämpfung

Rebveredlung: Die erfolgreichste biologische Schädlingsbekämpfung

15.12.2009 Wenn alljährlich im November und Dezember Medaillen und Ehrenpreise an die erfolgreichen Teilnehmer der rheinland-pfälzischen Landesprämierung in den sechs Anbau­gebieten des Landes vergeben werden, stehen natürlich die großen Weine des Jahres und ihre Erzeuger im Mittelpunkt. Eine Ausnahme bilden die Anbaugebiete Rheinhessen und Nahe. Hier sind es nicht nur Winzer, Erzeugergemeinschaften oder Kellereien, die sich aus freien Stücken einem Qualitätswettbewerb stellen. Hier besinnt man sich anlässlich der Wein- und Sektprämierung darauf, dass bestes Pflanzgut erst die Voraussetzung für beste Weinqualität und den wirtschaftlichen Erfolg der Weinbaubetriebe schafft. Daher hat sich hier die Tradition des Prämierungsentscheids der Rebveredler erhalten, dem sich jährlich zwi­schen 25 und 30 Betriebe stellen.

Bis ein Winzer überhaupt einen Weinberg anlegen kann, in dem er später die Trauben erntet aus denen er seine Weine keltert, haben schon drei Instanzen davor ihre Arbeit erledigt.: Ein Züchter hat eine  spezielle Selektion einer vorhandenen Rebsorte oder die Kreuzung zweier Rebsorten vorgenommen. Der Rebveredler, der die Pflanzschule bewirtschaftet, hat auf eine Unterlage einen Rebsortenklon aufgepfropft, das Pflanzgut vermehrt und in der erforderli­chen Qualität und Quantität zur Verfügung gestellt. Die Landwirtschaftskammer als staatliche Anerkennungsbehörde hat die Züchtung anerkannt und in mehreren Anerkennungs- und Kontrollschritten die Vermehrung zu Pflanzreben, deren Sortierung und Verkauf begleitet und mit einem Pflanzenpass nach EU-Norm die erforderlichen gesundheitlichen Eigenschaften der Pflanze attestiert. Ohne Rebveredlung, ohne die Betriebe, die gesundes und leistungsfä­higes Pflanzmaterial bereit stellen, ist Qualitätsweinbau längst nicht mehr möglich.

Vor etwas mehr als 100 Jahren war das noch ganz anders. Rebveredlung war da im Wein­bau überhaupt kein Thema. Erst eine existenzielle Gefährdung des Weinbaus in  Europa durch einen bis dahin unbekannten Schädling und eine geniale Verteidigungsstrategie machten Rebveredlung hier zur verbreiteten Selbstverständlichkeit. Rebveredlung setzte sich als  erfolgreichste biologische Schädlingsbekämpfung aller Zeiten rasch durch.

Das Jahr 1865 ist nicht wegen eines großen Weinjahrgangs ein ganz besonderes in der  europäischen Weingeschichte. Vielmehr ist ein unscheinbar kleines und in seiner Lebens­form recht kurioses Insekt verantwortlich dafür, dass dieses Jahr zum Merkdatum wurde. Es ist das Jahr, in dem die Reblaus (Vitaeus vitifliae) nach Frankreich eingeschleppt wurde und sich von da an rasant über das Land ausbreitete. Binnen weniger Jahre waren 2,5 Mio. Hektar Rebfläche zerstört, ohne dass irgendwelche Schutzmaßnahmen mit Aussicht auf Er­folg auch nur konzipiert waren, obwohl sich die klügsten Köpfe des Landes in Krisenstäben mit Louis Pasteur an der Spitze damit beschäftigten. Die Reblaus stammt aus Nordamerika und ernährt sich durch Saugen an den Reben.  Andere Pflanzen sind vor ihr völlig sicher. Man unterscheidet weiblich Wurzelläuse, die zahlreiche Eier legen, aus denen im Sommer sich einige zu geflügelten Rebläusen häuten und das Erdreich verlassen. Auch sie sind alle weiblich und legen  Eier aus denen männliche und weibliche Larven, die sogenannten Ge­schlechtstiere, schlüpfen. Denen fehlen Kauwerkzeuge und Verdauungsorgane, da ihre ein­zige Bestimmung darin besteht, für Nachwuchs zu sorgen. Das Männchen stirbt nach dem Begattungsakt, das Weibchen nach der Ablage eines einzigen Eis, aus dem im Frühjahr eine Laus als Mutter aller Folgegenerationen schlüpft. Sie legt die Eier für die oberirdische Gene­ration an den Blättern und für die Wurzelläuse, die den zerstörerischen Kreislauf schließen.

In Californien hatte sich in den Millionen Jahren der Evolution eine gegenseitige Anpassung von Parasit und Wirtspflanzen entwickelt, so dass die dortigen Rebsorten zwar befallen wur­den, aber nicht abstarben. In Europa aber hatte diese Evolution nicht stattgefunden. Für eine funktionierende Symbiose, wie in Amerika, fehlten die Voraussetzungen. Die Reblausinvasion traf die hier heimischen Rebsorten völlig unvorbereitet. Bei Befall bildeten sich an den Wurzeln Wucherungen, die das Leitgewebe schädigten. Im Winter faulten die Wucherungen, und das Wurzelsystem starb ab, und zwar in einer Rasanz, dass die Rebstockvernichtung infolge Reblausbefall sich epidemieartig ausbreitete.1874 trat die Reb­laus in der Gartenanlage Annaberg bei Bonn und damit erstmals auch in Deutschland auf. Sie traf hier allerdings auf eine gut vorbereitete Verteidigungslinie mit verschiedenen Qua­rantäne- und massiven Bekämpfungsmaßnahmen Am Ende des 19. Jahrhundert aber galten deutschlandweit dennoch 156  ha Rebland als verseucht. Die Gefährdungslage blieb außer­ordentlich hoch, bis die Ampelografie die Wende einleitete und mit der Freigabe des Pfropfrebenanbaus im Jahre 1925 die indirekten Bekämpfung endgültig den Triumph über die Reblaus brachte.

Die geniale Idee der Bekämpfung durch Pfropfen beruhte auf der Erkenntnis, dass der in Amerika praktizierte oberirdische Kreislauf der Reblaus über die Blätter bei den europäi­schen Reben ausblieb. Es kam hier ausschließlich zum Befall und Absterben der Wurzeln Bei den amerikanischen Sorten hatte der Wurzelbefall dagegen nicht zum Absterben geführt. Das war der Schlüssel zur Bekämpfungsstrategie mittels Rebveredlung. Zunächst wurde in Deutschland der Anbau der amerikanischen Reben verboten, damit der Blattbefall unterbun­den wurde; sämtliche Bestände wurden vernichtet. Reblausbekämpfung wurde zur hoheitli­chen Aufgabe. Die Herstellung und der Anbau von veredelten Pfropfreben unterliegen bis heute der staatlichen Kontrolle.

Die Pfropfrebe besteht damals wie heute aus zwei Bestandteilen. Der oberirdische Teil be­steht aus einer europäischen Rebe, die nicht am Blatt befallen werden kann, und die als de­finierte Rebsorte (Klon) den späteren Wein in seiner Art bestimmt. Aufgepfropft wird diese Rebe als Edelreis mit einem Austriebsansatz (Auge) auf eine unterirdische Unterlage, die aus reablausunempfindlichen amerikanischen Sorten gekreuzt wurde. Die Unterlage über­nimmt über ein tief greifendes Wurzelwerk später die Nährstoff- und Wasserversorgung. Aus dem Edelreisauge wächst der Rebstamm, der Reben, Blätter und schließlich Trauben her­vorbringt Der Rebveredler stellt die Verbindung der beiden Bestandteile her, indem er mit speziellen Schnitten ein gemeinsames Wundgewebe (Kallus) bildet. Darin verwachsen beide miteinander und werden zur pflanzlichen, reblausresistenten Einheit

Im Rebenveredlungsbetrieb werden die jungen Pfropfreben so lange gehegt und gepflegt, bis sie im Freiland der Rebschule über eine gesamte Vegetationsperiode kultiviert werden. Wenn sie 1 Jahr alt sind, kann die Pflanzung durch den Winzer erfolgen. In der Regel zwei Jahre nach der Pflanzung im Weinberg trägt der Rebstock die ersten Trauben und erreicht ab dem dritten seine volle Leistungsfähigkeit. Der so angelegte Weinberg kann eine Lebens­dauer von 30 Jahren und, wenn gewollt, noch mehr erreichen. Im Hinblick auf Reblausvorsorge muss der Winzer lediglich verhindern, dass sich oberhalb der Verede­lungsstelle Wurzeln bilden oder es unterhalb zu Blattaustrieb kommmt, da beides der Reb­laus wieder eine Angriffsfläche bieten würde. Solches geschieht häufig in aufgegebenen und ver­wilderten Weinbergen (Drieschen), deren Beseitigung auch unter diesem Gesichtspunkt eine dringende Aufgabe ist. Reblausbefall wurde in den vergangenen Jahren wieder häufiger festgestellt. Betroffen waren wurzelechte Reben und Pfropfreben der Unterlagensorte 26 G. 2006 wurde das Anpflanzen wurzelechter Reben verboten. Zu verhindern, dass sich die Reblaus neue Lebensbedingungen erschließt und damit wieder zu einer großen Gefahr wird, ist eine wichtige Aufgabe für Züchter, Rebveredler und Winzer. Die Funktion der Rebveredler besteht dabei in der Kultivierung resistenter Unterlagen und der Selektionierung nach Maß­gabe der jeweiligen Standortbedingungen des anzulegenden Weinbergs. Mit der Wahl der Pfropfkombination  von Unterlage und Klon entscheidet der Rebveredler nicht zuletzt auch fundamental über den wirtschaftlichen Erfolg der neuen Rebanlage. Er kann dabei auf um­fassende Affinitätsversuche etwa des DLR Rheinpfalz zurückgreifen.

Die Landwirtschaftskammer betrachtet die Prämierung von besonderen Betriebsleistungen als Anerkennung und Ansporn zugleich. Die Bewertung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird im Zuge einer Feldbesichtigung im Sommer eine Beurteilung der Rebschule nach defi­nierten Kriterien vorgenommen. Später wird die Beschaffenheit des setzreifen Pfalzguts ge­prüft und ebenfalls anhand vorgegebener Kriterien mit Punkten bewertet. Bei der Rebschulprämierung 2008/2009 für die Anbaugebiete Rheinhessen und Nahe, die  gemein­sam mit der Wein- und Sektprämierung in Mainz vorgenommen wurde,  wurden mit einer gol­denen Kammerpreismünze ausgezeichnet:

Rolf Dexheimer, Unterwendelsheim 56, 55234 Wendelsheim

Weingut Jäger, Rheinstr.17, 55437 Ockenheim

Wolfgang Kern, Neustr. 24, 55578 Wallertheim

Gerold Knewitz, Außerhalb 13, 55437 Appenheim

Walter Kiefer, Wallertheimer Str. 5, 55288 Armsheim-Schimsheim

Werner Magmer, Hauptstraße 19, 55546 Biebelsheim

Ulrich Martin,  Rebschule, 67599 Gundheim

Jürgen Mauer, Mittelstraße 22, 55578 Gau-Weinheim

Hans-Günther Müller, Wackernheimer Str. 6, 55270 Schwabenheim

Adelheid Reimann, Klosterweg, 55452 Guldental

Klaus-Heinrich Rupp, Schulstraße 9, 55578 Wallertheim

Heinz-Willi Sommer, Mühlweg 19, 55599 Siefersheim

Klaus Schäfer, Wallertheimer Str. 8, 55288 Armsheim-Schimsheim

Peter Strubel, Wilhelm-Leuschner-Str. 3, 55237 Flonheim-Uffhofen

Ernstfried Wennesheimer, Westring 29, 67550 Worms-Abenheim

Quelle: Frieder Zimmermann, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Qualifizierungsseminar “Urlaub auf dem Winzerhof”

Qualifizierungsseminar “Einstieg in die Gästebeherbergung – Urlaub auf dem Winzerhof”

16.12.2009 Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet am 08./09. Februar 2010 in Alzey ein neues Seminar in der Gästebeherbergung an. Dieses Seminar richtet sich an Winzerinnen und Winzer, die in diesen Touristikbereich einsteigen möchten. Es werden die aktuelle Entwicklung auf dem Tourismusmarkt, die Auswirkungen auf die Angebotsgestaltung, konkrete Einrichtungsempfehlungen, rechtliche Aspekte und Erfolgstipps für das Marketing aufgegriffen und behandelt. Außerdem werden auch Weinbaubetriebe besucht, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet der Gästebeherbergung haben.

Die Tagungsgebühr beträgt 95 Euro (inkl. Verpflegung). Anmeldungen (Anmeldeschluss ist der 25. Januar 2010) und Rückfragen richten Sie bitte an: Hildegard Runkel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671 / 793 – 1163 oder 0671 / 793 – 1155, Telefax: 0671 / 793 – 17155, Email: markt [at] lwk-rlp [dot] de. Das Programm finden Sie im Internet unter www.lwk-rlp.de in der Rubrik Beratung / Landtourismus.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz prämiert deutsche Sekte

Bei der Landesprämierung für Wein und Sekt 2009 wurden 554 Sekte aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten mit Gold, Silber oder Bronze ausgezeichnet. Mit 268 Prämierungen lag die Pfalz vorne, gefolgt von der Mosel mit 169 und Rheinhessen mit 92. Ein aussagekräftiger Vergleich ist nur in den drei großen Anbaugebieten möglich. Die erfolgreichsten Be­triebe sind:

 

  • an der Mosel das Sekt- und Weingut St. Laurentius in Leiwen mit 10 mal Gold, die Saar-Mosel-Winzersekt GmbH in Trier (3 Gold, 1 Silber, 1 Bronze), die Staatliche Weinbaudomäne in Trier (3 Gold, 2 Silber) und das Weingut Hank in Mehring (3 Gold, 1 Silber),
  • in Rheinhessen das Weingut Kurt Erbeldinger in Bechtheim (7 Gold, 3 Silber, 1 Bronze), das Wein­gut Posthof in Stadecken-Elsheim (5 Gold, 1 Silber)  sowie die Weingüter Gres (Appenheim) und Pitthan (Zotzenheim) mit je 3 Gold,
  • in der Pfalz das Sektgut Martinushof in Niederkirchen (8 Gold, 1 Silber), die Sektkellerei Schloss Wachenheim (7 Gold, 9 Silber), das Wein- und Sektgut Wilhelmshof in Siebeldingen (5 Gold, 2 Sil­ber, 1 Bronze) und Holz-Weisbrodt in Weisenheim am Berg (3 Gold, 3 Silber).

Alle prämierten Sekte und ihre Erzeuger finden sie unter www.praemierung-rlp.de.

Zur Pressemitteilung: http://www.lwk-rlp.de/content.jsp?kontext=lwk_presse&auswahl=6583