Die Blanc de Noirs Nacht
1. Wilhelmshof, Blanc de Noirs Brut 2007
20 Monate Hefelager.
Der erste Wein in einer Verkostung sein zu müssen, ist immer mit Schwierigkeiten behaftet. Der Gaumen mancher Verkoster ist vielleicht noch nicht recht kalibriert, die Begeisterungsschwelle noch nicht alkoholbedingt gesunken. Der Wilhelmshof musste als leicht zu enttarnender Pirat diese undankbare Einsteigerrolle übernehmen. Für den bekanntermaßen exzellenten und vielfach dekorierten deutschen Sekterzeuger mit der hohen Champagneraffinität war die Pole-Position leider besonders ungünstig, denn Sekt und Champagner lassen sich nur ganz schwer in einer Probe, bzw. in einem flight unterbringen. Hinzu kommt noch, dass der konkret verkostete BdN mit einem unangenehmen Sauerkrautstinker nicht auf Anhieb begeistern konnte; besser wurde er dann zu allem Unglück auch nicht mehr. Keine Spur von der sonst vom Wilhelmshof bekannten Sekt-Noblesse, keine betörende Frucht, zwar ein angenehmes Mundgefühl, aber letztlich zu wenig von allem.
Sekt, Schaumwein, Perlwein – Neuauflage des Standardwerks von Troost/Bach/Rhein
Sekt, Schaumwein, Perlwein
Bach/Troost/Rhein
Ulmer, 3. A. 2010
448 Seiten
69,90 €
ISBN: 3-8001-6412-7
Nach fünfzehn Jahren und zahlreichen Gesetzesänderungen – die nicht vollumfänglich in der Neuauflage berücksichtigt werden konnten, weil der Gesetzgebungsprozess noch in vollem Gange war – gibt es manche Neuerung nicht nur für den deutschen Schaumweinpraktiker. Ebenfalls geändert hat sich die Bearbeiterstruktur des Standardwerks. Von der bisherigen Autorentrias ist als Alleinbearbeiter Hans-Peter Bach übriggeblieben, die beiden anderen sind zwischenzeitlich leider verstorben. Die nicht ganz einfache Aufgabe, das umfangreiche Werk überarbeiten und anpassen zu müssen, hat Bach gut gelöst. Freilich, der Veröffentlichungszeitpunkt ist ungünstig, denn gerade im Angesicht einer vor dem Abschluss stehenden Weinrechtsnovellierung mag es fruchtbringender erscheinen, noch ein wenig mit der Veröffentlichung abzuwarten. Andererseits ist gerade das Europarecht ständig im Fluss und eine Neuauflage war längst schon überfällig. So mag denn an der einen oder anderen Stelle das Werk nicht nahtlos an das neue Recht anknüpfen, doch zumindest ich kann dafür Verständnis aufbringen.

